„Change by design, not by desaster“

Kirchliches Klimaschutzgesetz tritt im Januar in Kraft

Klares Votum: Die hannoversche Landessynode beschloss das Klimaschutzgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Foto: Jens Schulze
Klares Votum: Die hannoversche Landessynode beschloss das Klimaschutzgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Foto: Jens Schulze

„Warum machen wir das eigentlich? Und was hat das mit unserem Auftrag als Kirche zu tun?“ Mit diesen Worten brachte Dr. Bettina Siegmund, Vorsitzende des Umwelt- und Bauausschusses, in der vergangenen Woche den Bericht des Ausschusses zu einem landeskirchlichen Klimaschutzgesetz in die Landessynode ein. Das Kirchenparlament tagte vom 28. November bis 1. Dezember im großen Saal des Henriettenstiftes in Hannover.

„Wir werden unglaubwürdig, wenn wir unseren Auftrag, für Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung einzutreten, nicht ernst nehmen und in all unserer Begrenztheit nicht alles Machbare tun auf dem Weg zu einer klimaneutralen Kirche“, lautete Siegmunds Antwort auf die selbstgestellte Frage. Die Mitglieder der Landessynode folgten diesem Votum und beschlossen das vorgelegte Klimaschutzgesetz für die hannoversche Landeskirche. Es tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Netto-Treibhausgasneutralität bis 2025

Ziel des Gesetzes ist es, in der Landeskirche und ihren Körperschaften, also Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen, die Treibhausgas-Emissionen bis Ende des Jahres 2035 um 80 Prozent zu reduzieren, bezogen auf das Basisjahr 2023. Die Festlegung dieses Basisjahres sei der Tatsache geschuldet, dass in den vorangegangenen Jahren keine systematische Datenauswertung erfolgt sei, so Siegmund. Dies nachzuholen sei deutlich zu aufwändig.

Für die Jahre ab 2036 fordert das Gesetz eine weitere jährliche Reduzierung der Emissionen um zwei Prozent, sodass mit Ende des Jahres 2045 die sogenannte Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein soll.

Die zeitlichen Vorgaben seien zwar ambitioniert, aber nicht unrealistisch und vor allem notwendig, erklärte Siegmund: „Wir müssen jetzt ins Arbeiten kommen.“ Sie wies auch auf die Notwendigkeit hin, das Klimaschutzgesetz jetzt zu verabschieden, um keine weiteren Verzögerungen durch die Neuwahl der Kirchenkreissynoden im Herbst 2024 zu riskieren. Mehr Zeit räumt das Gesetz für die Reduzierung der mobilitätsbedingten Emissionen ein: Aufgrund der noch fehlenden Software werden diese Daten erst ab 2025 erhoben.  

Gesetz kann kostenminimierend wirken

Reinhard Benhöfer, Referent für Umwelt- und Klimaschutz im Haus kirchlicher Dienste, ging auf die in der Landessynode geäußerten Bedenken ein, die Fristen überforderten Kirchengemeinden und -kreise und die notwendigen Maßnahmen seien nicht zu finanzieren. Er wies darauf hin, dass aufgrund von Bundesgesetzen zum Klimaschutz ohnehin hohe Investitionskosten auf die kirchlichen Körperschaften zukämen und das Klimaschutzkonzept hier Hilfestellung bieten könne: „Es kann kostenminimierend wirken, da die Kirchengemeinden mit einem abgestimmten Konzept schrittweise vorangehen können – change by design, not by desaster.“

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Landeskirche dazu, die notwendige Software zur Datenerhebung und -auswertung zur Verfügung zu stellen; darüber hinaus werden Musterkonzepte angeboten, anhand derer die Kirchenkreise individuelle Konzepte erstellen können. In einem Solarkataster sollen geeignete Standorte erfasst werden.

Umwelttag mit dem Landesbischof

Einen Umwelttag mit Landesbischof Ralf Meister und verschiedenen Fachreferent*innen bietet das Haus kirchlicher Dienste in Hannover am Samstag, 13. Januar 2024 an. Ziel des Tages ist es, wirksame und relativ einfache Umsetzungsmöglichkeiten der Anforderungen im Klimaschutzgesetz vorzustellen. Eingeladen sind beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende aus Kirchengemeinden und -kreisen, kirchlichen Gremien und der Verwaltung.

Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung gibt es hier:

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