„Wir stellen unser Knowhow gerne zur Verfügung“

Landessynode lehnt Koordinierungsstelle für Großschäden ab

Die Zerstörung des Gemeindehauses durch ein Feuer war ein einschneidendes Erlebnis für die Kirchengemeinde St. Georg Mellendorf. Foto: Andrea Hesse
Die Zerstörung des Gemeindehauses durch ein Feuer war ein einschneidendes Erlebnis für die Kirchengemeinde St. Georg Mellendorf. Foto: Andrea Hesse

Es war ein einschneidendes Erlebnis für die Kirchengemeinde St. Georg in Mellendorf: Bei einem Brand im Januar 2020 verlor sie ihr Gemeindehaus. In der Folge brachte Dr. Johannes Keymling, Mitglied des Kirchenvorstandes in St. Georg, einen Antrag in die Landessynode ein, deren Mitglied er ist: Das Landeskirchenamt solle gebeten werden, für den Fall eines großen Gebäudeschadens in einer Kirchengemeinde oder Einrichtung eine To-Do-Liste zu erstellen, in der die Aspekte Versicherung, Raumplanung, Baumaßnahmen, Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit gebündelt werden sollten. Auch solle eine direkte Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für solche Fälle im Landeskirchenamt benannt werden.

„Vorgeschlagen wird eine Koordinationsstelle im Landeskirchenamt, die bei Gebäudeschäden mit ihrer Expertise als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht bzw. fachliche Expertise vermittelt. Zumindest sollte den betroffenen Kirchengemeinden eine Checkliste zur Verfügung gestellt werden, aus der die anstehenden Aufgaben nach einem Schadensereignis ersichtlich werden und anhand derer diese konsequent abgearbeitet werden können“, heißt es dazu im zugehörigen Aktenstück der Landessynode.

Gegen die Einrichtung einer solchen Koordinierungsstelle spreche die Seltenheit von Großschadensereignissen, erklärte Dr. Bettina Siegmund, Vorsitzende des Umwelt- und Bauausschusses der Landessynode. Im Mittel geschehe der Verlust eines Gebäudes durch Feuer, Wasser oder Sturm auf dem Gebiet der hannoverschen Landeskirche einmal pro Jahr. Das Landeskirchenamt könne in derartigen Fällen zwar Hilfestellung leisten, die Anforderungen seien aber so unterschiedlich, dass es schwierig sei, eine allgemeine Handreichung zu erstellen. Derart seltene Ereignisse wie der Mellendorfer Brand sollten nicht zur Rückverlagerung von Aufgaben ins Landeskirchenamt führen; besser sei es, Mitarbeitende der Bauabteilungen in den Kirchenkreisen zu schulen.

Nachdem die Landessynode den Antrag, wie vom Umwelt- und Bauausschuss empfohlen, abgelehnt hatte, dankte Keymling den Mitgliedern des Ausschusses für die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Entscheidung sei nicht befriedigend; er müsse aber zur Kenntnis nehmen, dass die Schaffung übergeordneter Strukturen an dieser Stelle schwierig sei. Er könne sich dennoch vorstellen, dass seine Mit-Synodalen zu Multiplikator*innen werden könnten: „Sollte in nächster Zeit ein ähnliches Ereignis wie der Brand in Mellendorf auftreten, stellen wir das erworbene Knowhow den Betroffenen gerne zur Verfügung.“ Es könne darüber hinaus auch in den landeskirchlichen Zukunftsprozess eingespielt werden.

 

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